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21.12.2010
Kind hat Anspruch auf seinen leiblichen Vater
Gerichtshof für Menschenrechte hebt deutsches Urteil auf
Niemand darf einem leiblichem Vater den Umgang mit seinen nichtehelichen Kindern verwehren - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Deutsche Gerichte werden sich danach richten müssen.
Nach dem Urteil kann ein 43 Jahre alter Nigerianer nun darauf hoffen, seine fünf Jahre alten Zwillinge kennenzulernen, die er bisher nie getroffen hat. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, dem abgewiesenen Asylanten den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, habe nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt, hieß es in einem Urteil der Straßburger Richter. Sie sprachen dem Mann ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zu. (...)
(...) Der wichtigste Punkt im Urteil der Straßburger Richter ist seiner (Anm.: Rüdiger Meyer-Spelbrink, Vorsitzender des Vereins Väteraufbruch) Ansicht nach, dass das Wohl des Kindes geprüft werden muss. "Viel zu oft wird nur aus der Elternperspektive argumentiert und nicht auf die Bedürfnisse der Kinder geachtet."
Solange es keine Hinweise gebe, dass der Umgang des Vaters dem Kind schade, müsse man ihn ihm erlauben. (...)
ZDF heute
07.08.2010
Sorgerechtsurteil und die Folgen
Das Bundesverfassungsgericht folgt den Vorgaben der Europäischen Richter. Karlsruhe stärkt unverheirateten Vätern den Rücken. Das Sorgerecht darf nicht allein von der Zustimmung der Mutter abhängen.
Bernd Häcker Anwalt für Familienrecht beantwortet Fragen, die das Urteil aufwirft, auf B5 aktuell.
B5 aktuell (Audio-Podcast)
04.08.2010
Justizministerin: Auch ältere Sorgerechtsfälle neu aufrollen
Berlin - Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Sorgerecht will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auch eine Regelung für ältere Fälle finden.
(...) Leutheusser-Schnarrenberger sagte, sie habe mit diesem Urteil gerechnet. Daher arbeite ihr Ministerium bereits an einer gesetzlichen Neuregelung des Sorgerechts. "Künftig soll kein Elternteil mehr bevorzugt werden. Das gilt für beide Seiten. Im Mittelpunkt muss natürlich stets das Wohl des Kindes stehen. Ziel muss es daher sein, dass in möglichst vielen Fällen beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Das ist im Zweifel für das Kind das Beste." (...)
(...) Der in Karlsruhe erfolgreiche Kläger Detlef Fürste aus Bad Oeynhausen in Nordrhein-Westfalen zeigte sich nach dem Urteil sehr zufrieden. "Heute ist ein Tag für alle Kinder, deren Eltern getrennt leben", sagte er der in Oldenburg erscheinenden "Nordwest-Zeitung" (Mittwoch). "Das Gericht hat sehr schnell und im Sinne der Kinder entschieden. Es ist ein weiterer Schritt zur Gleichberechtigung von Mann und Frau."
Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, begrüßte das Urteil in der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" (Mittwoch): "
Nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben Jungen und Mädchen das Recht auf beide Elternteile, auch nach deren Trennung. Dieses Recht wird durch das Urteil gestärkt." Karlsruhe trage dem Wandel im Denken Rechnung, "dass es nicht immer nur um die Rechte der Eltern, sondern auch um die Rechte der Kinder geht".
tz-online
Links zur Sorgerechts-Entscheidung:
Die "entsorgten" Väter atmen auf
WELT ONLINE
Plus für Papa
SPIEGEL ONLINE
Punktsieg für den emanzipierten Papa
SPIEGEL ONLINE
Kinder brauchen Väter
FAZ.NET
BILD.de klärt die wichtigsten Fragen zum Grundsatzurteil
Bild.de
03.08.2010
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen
Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 -
Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.
- 1 BvR 420/09 -
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 21. Juli 2010 beschlossen:
§ 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) vom 16. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2942) sind mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht. (...)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -
Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
08.04.2010
Urteil des OLG Karlsruhe zum Vollstreckungsverfahren zu einer Umgangsregelung
Leitsätze
1. Das Vollstreckungsverfahren zu einer Umgangsregelung ist im Rahmen des Art.111 Abs.1 FGG-RG als ein selbständiges Verfahren und nicht als bloße Fortsetzung des Verfahrens der Hauptsache anzusehen. Deshalb richten sich Vollstreckungsverfahren, die nach dem 31.08.2009 eingeleitet werden, auch dann nach den §§ 86 ff., 120 FamFG, wenn sie auf Titeln beruhen, die bis zum 31.08.2009 entstanden sind.
2. Ist vor dem 01.09.2009 ein Vollstreckungstitel ergangen, bei dem gemäß § 33 FGG a.F. für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht war, so können auf dieser Grundlage künftig Ordnungsmittel nach § 89 FamFG angeordnet werden. Bei sog. Alttiteln, für die die Verhängung von Zwangsgeld angedroht war, ist nicht erforderlich, dass vor der Anordnung eines Ordnungsmittels (erneut) gemäß § 89 Abs.2 FamFG ein Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung erfolgt.
OLG Karlsruhe Beschluß vom 8.4.2010, 2 WF 40/10
01.04.2010
In Bayern ließ eine Mutter ihr zweijähriges Mädchen verhungern
DER NEUE TAG schreibt unter dem Titel: "Der tiefe Fall des 'netten Engels'"
Tirschenreuth.
"Ich schenk dir ein Lächeln, so gut ich es kann, ich warte nicht erst lange, fang gleich damit an." So liebevoll wandte sich die 21-jährige Mutter der toten Lea aus Tirschenreuth am vergangenen Freitag an ihre sieben Jahre ältere Internet-Freundin. Das Kind im Zimmer nebenan hatte derweil nur noch wenige Stunden zu leben.
So, wie es aussieht, spielte die alleinerziehende Frau im Internet, während Lea an Unterernährung, Flüssigkeitsmangel und diversen Krankheiten starb. (...)
(...) Am Tag vor dem Tod der Zweijährigen meldete sie sich auch als
"nettesengerl88" zu einem Online-Turnier an (...)
(...) Makaber: Bei www.spin.de gehörte sie auch einer Gruppe an, mit dem Titel:
"Ich liebe mein Kind über alles auf der Welt". (...)
(...)
(Anm.: Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer in Weiden betonte:) "Es gibt keine Erkenntnisse, dass der Vater sich nicht um das Kind kümmern wollte."
WELT ONLINE schreibt unter dem Titel: "Mutter der toten Lea soll internetsüchtig sein"
Nach dem Tod der kleinen Lea aus Tirschenreuth suchen die Ermittler weiter nach einem Motiv für die Vernachlässigung des Kindes. Nach ersten Erkenntnissen hatten die Mitarbeiter des Jugendamtes keinerlei Anzeichen für die erzieherischen Defizite von Birgit W. Dabei soll sie internetsüchtig gewesen sein.
Das zuständige Jugendamt hat nach dem Tod der zweijährigen Lea aus Tirschenreuth Versäumnisse eingeräumt. Es sei "tragisch", dass nach dem Hinweis einer Nachbarin über Missstände in der Familie vor einem halben Jahr kein Hausbesuch durchgeführt worden sei, sagte Albert Müller, Leiter der Behörde (...)
(...) Ein hochrangiger Mitarbeiter der Stadt soll zudem bloß 200 Meter von dem Haus der Familie entfernt gewohnt haben. Der Vorwurf: Obwohl er informiert gewesen sei, habe er nicht bei der Familie vorbeigeschaut. (...)
(...) Jedoch sei derzeit "kein Kausalzusammenhang" zwischen dem unterlassenen Hausbesuch und dem "bedauerlichen Tod" des Mädchens Lea zu erkennen, sagte er. Dabei war Leas Mutter dem Jugendamt bereits seit 2005 bekannt. (...)
(...) Seither habe es hin und wieder Kontakt gegeben. "Erzieherische Defizite" habe man dabei aber ebenso wenig feststellen können wie "Anzeichen für eine Überlastungssituation der Mutter", sagte Jugendamtsleiter Albert Müller. (...)
Mittelbayerische Zeitung schreibt unter dem Titel: "Fall Lea: Jugendamt räumt Fehler ein"
(...) Besonders prekär: Ein führender Lokalpolitiker und Jugendamtsmitarbeiter wohnt nur etwa 200 Meter entfernt von Leas Familie. Bei ihm war vor einem halben Jahr auch der Anruf einer besorgten Nachbarin eingegangen, die erklärte, die Kinder schon länger nicht mehr im Garten gesehen zu haben. Sie sehe sie nur noch
weinend und winkend hinter einem verschlossenen Fenster. (...)
Weitere Berichte zum Tod von Lea:
Nürnberger Nachrichten: Qualvoller Tod der kleinen Lea gibt viele Rätsel auf
Staatsanwaltschaft in Weiden: Das Mädchen hätte gerettet werden können (...)
(...) Nach dem Tod der dreijährigen Sarah aus Thalmässing vergangenen August war das Jugendamt in Roth in die Schusslinie geraten. Eine Anwältin hatte die Behörde wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Mord angezeigt. Nach Auskunft von Nürnbergs Justizsprecher Thomas Koch seien die Ermittlungen in Kürze abgeschlossen, dann werde man sich auch zu den Vorwürfen gegen das Rother Amt äußern. (...)
SPIEGEL ONLINE: 21-jährige Mutter steht unter Tatverdacht
(...) Die Deutsche Kinderhilfe forderte als Reaktion auf den Tod des Mädchens ein bundesweit geltendes Kinderschutzgesetz, das Qualitätsstandards für Jugendämter und Interventionspflichten festschreibt. "Der Tod von Lea ist keine Ausnahme", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kinderhilfe, Georg Ehrmann, in Berlin.
Nach Schätzungen seines Verbands sterben wöchentlich etwa drei Kinder an Vernachlässigung oder an Misshandlungen. Der Fall zeige erneut, wie wichtig verbindliche Bestimmungen etwa für verpflichtende Hausbesuche durch die Behördenmitarbeiter seien. Auch obligatorische Vorsorge-Untersuchungen für Kleinkinder könnten Leben retten.
FOCUS ONLINE: Jugendamt räumt Versäumnisse im Fall Lea ein
n-tv: Jugendamt gesteht Fehler ein
29.03.2010
Petition: Unterhaltsrecht - Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten vom 02.03.2010
Text der Petition
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben - Höhe des Selbstbehaltes - Art der Festsetzung des Selbstbehaltes
Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.
Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). (...)
Ende der Mitzeichnungsfrist: 07.05.2010
Link zur
Petition
Anmerkung auf
FemokratieBlog:
"Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen."
09.03.2010
TV-Tipp: "37° Väter wider Willen" ... und doch Ja zum Kind.
Eine ungewollte Vaterschaft ist ein ungeheurer Einschnitt im Leben eines Mannes, er muss sich nicht nur der Verantwortung für ein neues Leben stellen, sondern auch mit Vertrauensbruch und dem Gefühl missbraucht worden zu sein auseinandersetzen. (...)
(...) Der fehlende Kontakt zum eigenen Kind wirft die Männer in ausweglose Situationen, für welche sie nur mühsam eine Lösung finden. Geborgenheit, Orientierung, Stärke - das will eigentlich jeder gute Vater seinem Kind mit auf dem Weg in das Leben geben. Glückliche und zufriedene Kinder, die ihm voller Dankbarkeit und Liebe in die Augen schauen. Eine erfüllte Ehe mit der Kindesmutter ist dagegen schon längst keine Vorraussetzung mehr hierfür. Besuchszeitenregelung und Sorgerechtdiskussionen, so sieht der Alltag vieler Väter heute aus. (...)
LAVAFILM Reportage, Dienstag, 30. März 2010, 22.15 bis 22.45 Uhr im ZDF
37 Grad Video
11.02.2010
Streit um Sorgerecht: Eltern zum Psychologen
München - In einem aufsehenerregenden Fall nahm das Münchner Familiengericht einer Mutter ihren Sohn noch im Gerichtssaal weg. Das Berufungsverfahren steht noch aus. Die Eltern müssen erst zum Psychologen.
(...) Wie berichtet, hatte das Amtsgericht im Dezember der Mutter das Sorgerecht entzogen, weil ihr Ex-Mann das Kind zu selten sehen durfte. "Das ist wirklich ein Extremfall" kommentierte damals eine Sprecherin des Amtsgerichts. Vor dem Urteil hatte das Gericht mehrfach vergeblich versucht, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. In allen Sorgerechtsfällen steht das Kindeswohl über den Interessen der Eltern. Es soll nicht unter der Trennung leiden - und beide Eltern behalten dürfen. (...)
(...) Tobias blieb bei der Mutter, vereinbart war ein großzügiges Besuchsrecht des Vaters. Stattdessen sah er das Kind in 18 Monaten nur fünf Mal. (...)
(...) Vor seiner ungewöhnlichen Entscheidung hatte das Familiengericht eine Beratungsstelle hinzugezogen und eine Umgangspflegerin eingesetzt, um die Besuche zu regeln. Monika H. blieb bei ihrer ablehnenden Haltung auch nach der gerichtlichen Androhung eines Zwangsgeldes. Sie meldete das Kind ohne Rücksprache mit dem Vater sogar von seiner Schule ab. Das war der Grund für die Aberkennung des Sorgerechts. (...)
(...) Zwar hatte Tobias im Dezember in der Verhandlung versichert, er wolle bei seiner Mutter bleiben. Das Familiengericht sah aber einen Loyalitätskonflikt, den die Mutter heraufbeschworen habe: Der Junge habe seine Mutter nicht enttäuschen wollen. Die Richterin sah auch zwischen Vater und Sohn ein vertrauensvolles Verhältnis. (...)
merkur-online
28.01.2010
Klageflut beim Gerichtshof für Menschenrechte hält an
(...) Deutschland wurde 18 Mal wegen Grundrechtsverletzungen gerügt, zumeist wegen zu langer Gerichtsverfahren. Für Aufsehen sorgte der Gerichtshof kürzlich mit zwei Urteilen, die weit reichende Folgen haben dürften. Anfang Dezember rügte er die deutschen Sorgerechtsregeln für ledige Väter als diskriminierend. (...)
Yahoo! Deutschland
26.01.2010
Mütter entführen eigene Kinder häufiger als Väter - Vor allem Frauen verweigern auch das Besuchsrecht
Mütter entführen ihre eigenen Kinder häufiger ins Ausland als Väter, nämlich in zwei von drei registrierten Fällen. Das zeigt eine neue Statistik des Bundesamts für Justiz.
(sda) Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindsentführungen des Bundesamts wertete Details zu den Entführungen aus. Dabei zeigte sich auch, dass vor allem Mütter das Besuchsrecht verweigern. Ihr Anteil liegt bei 90 Prozent. (...)
NZZ Online Schweiz
26.01.2010
Bei Trennungen muss man rasch handeln Leserbrief von Hannelore Musshoff, Mittelbayerische Zeitung, 26.01.2010
24.01.2010
Alleinerziehende - Die Hätschelkinder der Nation
(...) Alleinerziehende sind ein großes Geschäft - zumindest für die Wohltäterindustrie von Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgebern oder "freien" Unternehmen.
Eine Erfolgsstory
"Alleinerziehend (Anm.: zu 95 Prozent Frauen) - alleingelassen." So tönt es quer durch alle politischen Parteien und Verbände. Dabei ist nichts so falsch wie dieser Satz. (...)
(...) (Wir wissen), dass es im Jahr 2007 in Deutschland 1,6 Millionen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren gab, dass das 18 Prozent aller Familien mit Kindern sind, dass in den neuen Ländern ihr Anteil an den Familienhaushalten bei 26 Prozent liegt und dass die Gruppe hierzulande stetig wächst - vier Mal so schnell wie im Schnitt der OECD-Länder. (...)
(...) Viele Alleinerziehende (81 Prozent) haben über ihre Ansprüche auf staatliche Unterstützung hinaus auch Unterhaltsansprüche für sich und ihre Kinder an frühere Partner. Im Durchschnitt sind das etwa 400 Euro (mit drei oder mehr Kindern 750 Euro) (...) jede zweite Unterhaltsberechtigte erhält den Unterhalt regelmäßig in voller Höhe, hat Renate Köcher vom Institut für Demoskopie in Allensbach im Herbst 2008 herausgefunden. (...)
(...) Eiskaltes politisches Kalkül
"Der Sozialstaat gleicht immer mehr einem totalitären Regime, das die Familien zerschlägt", sagt der Kieler Sozialphilosoph Wolfgang Kersting. Kersting ist kein Konservativer von gestern, der bestreitet, dass der soziale Wandel die Familienwelt individualisiert hat. "Aber warum muss der Staat dies auch noch mit finanziellen Anreizen unterstützen?", fragt er: "Damit beschleunigt der Wohlfahrtsstaat die Zerstörung der Familien." Und lässt sich das auch noch von den Steuerzahlern teuer bezahlen.
Eines ist für den Philosophen klar. Der Staat macht das nicht aus moralischen Motiven der Gerechtigkeit, sondern aus eiskaltem politischen Kalkül. Er macht sich seine Bürger zu abhängigen Untertanen und erwartet dafür Dankbarkeit in Form von Wählerstimmen.
F.A.Z.
21.01.2010
Vertragt euch doch! - Wenn sich Vater und Mutter trennen, erleben das Kinder als größtes anzunehmendes Unheil. Wie sehr sie leiden, haben die Eltern in der Hand
(...) Seit zehn Jahren schultert der Familientherapeut all den Groll, die Wut, die Angst, für die sonst nirgendwo Platz zu sein scheint. Hört sich Geschichten der siebenjährigen Carolina an, die der neuen Freundin ihres Vaters begegnet ist: "Sie ist ganz nett, aber immer wenn ich da hingehe, ist Mama traurig." Lässt die gleichaltrige Wiebke erzählen: "Ich weine immer ganz viel. Wenn ich bei Mama bin, vermisse ich Papa. Wenn ich aber bei ihm bin, sehne ich mich nach Mama." (...)
(...) So viel Leid - wegen einer scheinbaren Normalität der modernen Selbstverwirklichungsgesellschaft? 39 Prozent der Ehen enden vor dem Familiengericht, 150 000 Kinder sind jährlich betroffen. (...)
(...) Auf dem Schlachtfeld des elterlichen Befreiungskriegs finden sich Kinder dort wieder, wo es am gefährlichsten ist: zwischen den verfeindeten Lagern. In diesem Kampf werden Hörer aufgeknallt, toben Wortgefechte, treffen Drohbriefe ein, übermittelt vom sekundierenden Anwalt. Mit versteinertem Gesicht begegnen sich die Kombattanten an ungastlichen Wohnungstüren bei der Übergabe von Kind und Köfferchen. (...)
(...) "Der Richter muss gewährleisten, dass der Umgang zwischen Kind und jenem Elternteil, der die Familie verlassen hat, nicht abreißt", sagt Gerd Brudermüller, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. In strittigen Fällen soll das Gericht auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen "außergerichtlichen Streitbeilegung" hinweisen.(...) - aber Justitias Mühlen mahlen wie ehedem. (...)
(...) (Anm.: Douglas Wolfsperger berichtet) Der Kontakt wurde von der Mutter erschwert und schließlich per Gerichtsentscheid vollends gekappt. Die zuständige Richterin forderte den Vater auf, sich von seiner Tochter zu verabschieden. "Man ist der Willkür der Mutter und des Gerichts ausgeliefert", sagt der Verstoßene. Unzählige Male habe die Mutter den Umgang ausfallen lassen - immer ohne Konsequenzen. (...)
(...) Wie stark die kindliche Loyalität die Kinder belastet, erlebt die Sozialpädagogin derzeit bei einem elfjährigen Jungen aus dem Raum Köln, dessen Eltern ihre Scheidung zum Lebensthema erkoren haben. Obwohl die Mutter psychisch krank, arbeitslos und mit der Betreuung des Sohnes überfordert ist, hält dieser zu ihr und lehnt den Kontakt zum Vater ab. "Dabei liebt er den Vater über alles und will eigentlich mit ihm leben", erzählt Rundholz, "aber er hat das Gefühl, das seiner Mutter niemals antun zu können." (...)
(...) Die chronische Abwesenheit eines Elternteils ist für den Bielefelder Psychologie-Professor Uwe Jopt die "größte Tragödie" bei Trennungen. Häufig stellt der Familientherapeut bei Kindern das Parental Alienation Syndrome (PAS, Englisch für: elterliches Entfremdungssyndrom) fest, das sich in einer Ablehnung des außen lebenden Elternteils äußert.
Gerade bei PAS werde "von Gerichten hoffnungslos dilettiert", beklagt der Experte, der auch als Gutachter in Streitfällen arbeitet.
Richter müssten genauer rekonstruieren, warum sich die Kinder einem für sie unerträglichen Spannungsfeld entzögen. (...)
(...)
Gesetzliche Schieflagen beim Sorgerecht
Oder dient es dem Wohle des Kindes, wenn eine Dreijährige ihren Vater, in dessen vorwiegender Obhut sie ihre ersten Lebensjahre verbrachte, nur noch alle zwei Wochen sehen darf, weil die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? Kinder lediger Paare haben in Deutschland eine noch geringere Chance auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen, weil das Sorgerecht in der Regel bei der Mutter liegt. Gemeinsame Sorge, die das Gesetz seit 1998 für geschiedene Eltern vorsieht, ist hier die Ausnahme. Eine Schieflage, die der Europäischen Gerichtshof soeben beanstandete (...)
(...) Probleme der Kinder, so Pädagogik-Professor Fthenakis, seien immer Probleme der Eltern: Dann hätten diese ihre Hausaufgaben nicht erledigt. (...)
Aus
FOCUS Nr. 51 (2009)
07.01.2010
"Das Weibliche ist heute mehr wert als das Männliche"
Der Soziologe und Männerforscher Walter Hollstein sagt, die Männer kämen heute zu kurz. Es drohe gar ein Clash der Geschlechter.
(...) Buben brauchen also dringend neue Vorbilder. Wo sollen sie die hernehmen?
Sie sollten sich primär an ihren Vätern orientieren können und sekundär an ihren Lehrern, aber in beiden Bereichen fehlen die Männer immer mehr. Es braucht in den Erziehungsinstitutionen vor allem deshalb mehr Männer, weil Buben heute in einem weiblichen Ghetto aufwachsen - von der Familie über den Kindergarten bis zum Gymnasium sind sie von Frauen umgeben.
Ein Fünftel der Buben wird inzwischen mit einer alleinerziehenden Mutter gross. Wir wissen zur Genüge, dass eine solche Konstellation das grösste Armutsrisiko ist, dass solche Buben signifikant häufiger krank werden, die Schule abbrechen, sich selber töten, im Erwachsenenalter eher depressiv werden und der Fürsorge auf der Tasche liegen. (...)
(...) Weshalb reagiert die Politik nicht darauf? Diese Buben- und Männerprobleme sind ja offen- kundig, und sie kosten Unmengen an Geld.
Absolut,
die Folgekosten sind enorm. Bei Delikten fallen Prozesskosten an, die Versicherungen müssen bezahlen, dann gibt es eventuell eine Massnahme in einem Heim oder eine Therapie. Bei denen, die in der Schule versagen, muss die Arbeitslosenkasse einspringen, später dann die Fürsorge, das kostet Millionen, wenn nicht Milliarden. Es ist doch Wahnsinn, dass diese Unkosten so hingenommen werden. Aber da wirkt noch immer das traditionelle Männerbild: Buben und Männer dürfen keine Probleme haben.
Tages-Anzeiger Online Schweiz
01.01.2010
Düsseldorfer Tabelle - von Jahr zu Jahr ein ungerechter intransparenter Moloch zur autoritären Abzocke von Alimentenzahler/innen
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) protestiert gegen die wohl bevorstehende Anhebung der Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle. Die Anhebung wird gleichsam automatisch mit der Anhebung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrages verbunden. Die Tabellenbeträge sind einfach zu hoch, darauf hat ISUV schon mehrfach hingewiesen.
Der Verband kritisiert heftig, dass zwar die Beträge für Kinder um 13 Prozent angehoben werden, jedoch der Selbstbehalt auf dem gleichen Stand belassen werden soll. "Wir fordern eine entsprechende Anhebung des Selbstbehaltes um 13 Prozent, d.h. eine Anhebung des Selbstbehaltes auf über 1000 EURO.", stellt der Verbandsvorsitzende Josef Linsler fest. Der Verband kritisiert auch, dass die Tabelle schon ab 1.1. 2010 gültig sein soll, aber erst am 6.1.2010 vorgestellt wird - was für ein Verhalten gegenüber Betroffenen.
ISUV
Düsseldorfer Tabelle.pdf
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