Kinder brauchen Eltern. Kinder brauchen beide Eltern!


Die psychosozialen Folgen des Vaterverlusts sind ein vergleichbares Trauma wie beim Verlust der Mutter.


Vaterlosigkeit führt zu:

Urteile und Berichte


01.02.2012

Bezeichnung "QUERULANT" reicht für Befangenheit (Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei herabwürdigender Bezeichnung einer Prozeßpartei)

OLG Frankfurt 1. Zivilsenat, 13.08.2001, Az: 1 W 23/01

Hessenrecht

01.02.2012

Zustimmung zur Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

OLG Frankfurt, Leitsatz

1. Eine Zustimmung zur Inobhutnahme im Sinne des § 42 SGB VIII erfordert eine eigene echte Willensbildung der Personenberechtigten; diese kann nicht darin gesehen werden, dass das Kind letztlich widerstandslos unter Aufgabe des aktuellen Protests an Jugendamtsmitarbeiter übergeben wird.

2. Zur Wahrung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist es unabdingbar, nach der Mitnahme von Kindern bei der Inobhutnahme das allein zur Entziehung der elterlichen Sorge berufene Familiengericht förmlich anzurufen, wenn die Kinder nicht im genannten Sinne freiwillig übergeben worden sind, die Zustimmung widerrufen wird und / oder die Personensorgeberechtigten die Kinder herausverlangen.

3. Die im Rahmen des Sorgerechtsentzugs gem. § 1666, 1666 a BGB für notwendig erachtete Trennung neugeborener Kinder von der Mutter kann nicht damit begründet werden, dass es der Mutter nicht gelungen ist, ihre psychische Gesundheit nachzuweisen.

Hessenrecht

28.01.2012

Neue unterhaltrechtliche Leitlinien für Süddeutschland

Die aktuellen unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland(Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken).

OLG Stuttgart

27.01.2012

Schutz bei überlangen Verfahren

Der Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren wird ausgebaut. Jeder Bürger hat das Recht auf gerichtlichen Rechtschutz in angemessener Zeit. Der Gesetzentwurf sieht eine Entschädigung bei unangemessen langen Prozessen vor.

BMJ

22.01.2012

Eigenständige Bemühung um einvernehmliche Lösung = Befangenheit

Aus dem Schicksal von Familie Görgülü lernten wir, dass OLG Naumburg immer gut für eine böse Überraschung ist.

Die Eltern stritten sich heftig über das Sorgerecht und das Gericht beauftragte eine Sachverständige. Diese sollte sich gutachtlich zur Erziehungskompetenz der Eltern und dazu äußern, bei welchem Elternteil das Kind künftig besser bzw. am besten aufgehoben sei.

Der Vater lehnte die Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit ab, da diese ohne Zustimmung des Gerichts den ihr erteilten Auftrag erweitert und versucht habe, die Angelegenheit durch nachhaltige Mediation einvernehmlich zu erledigen.

Die Sachverständige räumt unumwunden ein, einen vornehmlich lösungsorientierten Ansatz verfolgt zu haben und daher vor weiteren psychologischen Untersuchungen lösungsorientierte Elterngespräche mit den Beteiligten verabredet zu haben.

Der Befangenheitsantrag hatte bei dem OLG Naumburg Erfolg.

blog beck

20.12.2011

Zwangsbegutachtung der Kindeseltern in Familiensachen: Rechtlich erlaubt?

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Als derartige Maßnahme kommt insbesondere auch die Entziehung des Rechts zur Aufenthaltsbestimmung als Teil des Personensorgerechts (§§ 1626 Abs. 1, 1631 Abs. 1 BGB) in Betracht. Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Fn 1).

Die Frage, ob eine derartige Gefahr gegeben ist, kann das Familiengericht zumeist nicht ohne ein Familiengutachten beantworten, weshalb das Gericht dann eben ein solches Gutachten in Auftrag gibt.


Durch Beschluss wird bspw. die Frage an den Sachverständigen gestellt, ob

„die Kindesmutter (oder Kindesvater, oder die Kindeseltern) dazu in der Lage ist, das Kind zu erziehen und es seinen Bedürfnissen entsprechend zu fördern? Können bei einer etwaigen eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter die Defizite durch Hilfemaßnahmen ausgeglichen/vermindert werden, um eine etwaige Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden und welche Hilfemaßnahmen sind ggf. zu ergreifen? Wie ist die Bindung zwischen Mutter und Kind?“


Für die Kindeseltern stellt sich dann im familienrechtlichen Verfahren nicht selten die Frage, ob sie verpflichtet sind, an einer sachverständigen Begutachtung mitzuwirken. Weiter stellt sich die Frage, ob das Gericht eine Begutachtung der Eltern erzwingen kann, wenn diese eine Begutachtung ablehnen.

Kanzlei Beier

01.09.2011

Die Unternehmerehe - Ein Leitfaden für Unternehmer

Bei der Eheschließung, Trennung und Scheidung sind für Unternehmer besondere Umstände zu berücksichtigen. Rechtsanwalt Lars Steinfelder hat hierzu ein Leitfaden erstellt.

Leitfaden Unternehmerehe

16.08.2011

Unsere Kinder haben Rechte!

Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurde ein Menschenrechtsvertrag von historischer Bedeutung geschaffen, welcher die Rechte des Kindes umfassend kodifiziert. Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen des Ratifikationsprozesses daher zu Recht hervorgehoben, dass die Konvention „erstmals in der Geschichte des Völkerrechts die Rechte des Kindes umfassend in einem internationalen Vertragswerk mit weltweitem Geltungsanspruch“ verankere und sie als „einen Meilenstein der Entwicklung des internationalen Rechts“ gewürdigt.

Zugleich hatte Deutschland bei der Ratifikation der Konvention im Jahr 1992 mehrere Erklärungen angebracht, die auf weitreichende Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielten und ihre unmittelbare Anwendbarkeit in der deutschen Rechtsordnung ausschließen sollten. In Folge dessen führte die Kinderrechtskonvention beinahe 20 Jahre ein Schattendasein in der deutschen Rechtspraxis.

Die Rücknahme dieser Erklärungen durch die Bundesregierung im Juli 2010 ist der Anlass für die vorliegende Publikation. Die Bundesregierung hat damit für die Rechtspraxis den Weg frei gemacht, die Bestimmungen der Konvention in der deutschen Rechtspraxis endlich anwenden zu können, da Deutschland sie nunmehr vollumfänglich anerkannt hat. Die Publikation zeigt auf, dass die Konvention erhebliche rechtpraktische Bedeutung hat und von den Gerichten und Behörden in Bund, Ländern und Kommunen zu beachten ist.

Die UN-Kinderrechtskonvention: Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte

03.08.2011

BGH verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob

Der Bundesgerichtshof erhöht den Druck auf geschiedene Alleinerziehende: Auch wenn sie ein Grundschulkind betreuen, müssen sie einen Vollzeitjob annehmen. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nicht. Unter einer Voraussetzung.

Süddeutsche

28.07.2011

Lügen, die man gerne glaubt

Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen.

Die Zeit

26.07.2011

Im Bundestag notiert: Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern

Berlin: (hib/AW) Die SPD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wann sie einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern vorlegen wird. Die Fraktion beruft sich in ihrer Kleinen Anfrage (17/6592) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010.

Bundestag

23.07.2011

Streit um das Besuchsrecht - Elternteil hat Anspruch auf einen Anwalt

Schleswig/Berlin (DAV) (pts025/21.07.2011/14:15) - Auf eine entsprechende Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 23. Februar 2011 (AZ: 10 Gf 29/11) machen die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam: Grundsätzlich können sich Eltern beim Streit um das Besuchsrecht vor Gericht selbst vertreten. Es steht ihnen frei, sich hierbei durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Hat ein Elternteil keine ausreichenden Einkünfte, um selbst den Rechtsanwalt zu bezahlen und beantragt daher Verfahrenskostenhilfe, so ist sie ihm zu gewähren. Voraussetzung ist, dass eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn zwischen den Elternteilen und dem Kind seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht.

Pressetext.

21.07.2011

Mediation statt Prozess

Die Deutschen ziehen häufig vor Gericht. Das aber ist oft langwierig, teuer und kostet viele Nerven. Eine Alternative ist die Mediation, die nun per Gesetz gefördert werden soll.

FAZ.

21.07.2011

Unterhalt nach der Scheidung

Das Alter spielt keine Rolle: Geschiedene Ehefrauen können auch zu einem Vollzeitjob verpflichtet sein, wenn sie ein kleines Kind haben.

FTD.

08.07.2011

Richter haftet nicht für Urteil - Justizirrtum hat nur Folgen für das Opfer

Bielefeld (WB). Das Fehlurteil, mit dem ein unschuldiger Lehrer 2001 für fünf Jahre ins Gefängnis geschickt worden war, hat für die Richter keine Konsequenzen.

Westfalen Blatt

07.07.2011

Verletzt ein Richterkollegium das Recht, bleibt das in der Regel folgenlos. Jetzt wird eine Gesetzesänderung gefordert.

KARLSRUHE. Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

FR-Online

Dr. Chrioph Mandla: Kollegialrichter können straflos Recht beugen

12.01.2011

Hartz IV: Mehr Raum für getrennt lebenden Vater

Die regelmäßige Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind kann den Umzug eines langzeitarbeitslosen Vaters in eine größere Wohnung rechtfertigen.

Dies entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt (Beschl. v. 28.12.2010, Az. S 22 AS 5857/10 ER).

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