12. Oktober        

Pressemitteilung der Familie Görgülü zum Abschluss des Sorgerechtsverfahrens
Beschluss: Alleiniges Sorgerecht für Kazim Görgülü seit Wochenende rechtskräftig 
Sofortige personelle Konsequenzen im Landkreis Wittenberg gefordert

Bewertung durch VafK:
Am Wochenende ist ein Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg rechtskräftig geworden, der das alleinige Sorgerecht über seinen Sohn auf Kazim Görgülü überträgt. Damit ist der jahrelange erbittert geführte Kampf durch alle Instanzen gegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg beendet worden. Die deutsche Mutter hatte das Kind ohne Wissen des Vaters zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurde ohne väterliche Zustimmung danach bei Pflegeeltern untergebracht. 
Der Fall hat national und international für hohes Aufsehen gesorgt und dürfte in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte einmalig sein: In insgesamt etwa 44 Verfahren (Sorgerechts-, Umgangsrecht-, Adoptions- und Verwaltungsgerichtsverfahren) vor dem Amtsgericht Wittenberg, dem Oberlandesgericht Naumburg, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesgerichtshof und dem Landgericht Dessau mit etwa 74 Beschlüssen kämpfte Görgülü verzweifelt um seinen Sohn, der seit Februar dieses Jahres bei ihm und seiner zweiten Frau lebt. Empört und fassungslos reagiert Görgülü auf eine kürzlich vom Landkreis Wittenberg erhobene Forderung an ihn, er müsse sich vom 1. Januar 2007 bis 11. Februar 2008 an den Pflegekosten des Jungen im Rahmen der Jugendhilfe finanziell beteiligen: „Erst stehlen sie mir meinen Jungen, dann soll ich dafür auch noch zahlen. Diese Beamten sollen sich schämen. Sie zeigen keinerlei Einsicht in ihr rechtswidriges Verhalten, welches ihnen sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Bundesgerichtshof mit sehr deutlichen Worten bescheinigt wurde. Dieses Jugendamt sollte sein Personal auswechseln, schlimmer geht es nimmer!“ 

   


Trennungsväter e.V.