Widersprüche zwischen Gericht und
Bistum
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Was
kann man Bischof Gerhard Ludwig Müller und Generalvikar Michael Fuchs
noch glauben?
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Foto: kh
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Halte
dich ferne von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist”, heißt es im zweiten Buch
Mose (23,7). Offenbar nimmt es der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller
mit der Wahrheit nicht so genau: Er hat, um die Einsetzung eines verurteilten
Sexualstraftäters als Priester in Riekofen bei Regensburg zu rechtfertigen,
nach Wochenblatt-Recherchen die Unwahrheit gesagt.
Wie dem Wochenblatt
jetzt bekannt wurde, handelt es sich bei dem vom Bistum immer wieder zur
Rechtfertigung des Einsatzes von Pfarrer Peter K. in Riekofen zitierten
„Fachgutachten” gar nicht um ein solches. Justizsprecher Dr. Andreas
Quentin vom Oberlandesgericht Nürnberg legt auf diese Feststellung wert: „Wir sprechen nur dann von
Gutachten, wenn ein vom Gericht bestellter Gutachter eingesetzt wird”.
Das Bistum aber bezieht sich allenfalls auf eine Stellungnahme des Therapeuten
von Pfarrer K.. Unwahr ist auch, anders als das Bistum stets behauptete, dass
der Therapeut von Gerichts wegen bestellt wurde. Vielmehr hat ihn der
Personalreferent des Bistums damals für Pfarrer K. ausgesucht – 2003, nach
Ablauf der Bewährungsstrafe, hat dieser Therapeut eine siebenseitige
Stellungnahme abgegeben, in der es heißt, K. habe keine pädophile Fixierung.
Die Auflage des Gerichts lautete lediglich, den Therapeuten, der vom Bistum
ausgesucht wurde, weiterhin aufzusuchen.
Wie dem Wochenblatt jetzt bekannt wurde, gab es aber auch von Seiten der
Justiz einen Gutachter. Dieser ist ein Fachmann auf dem Gebiet der Forensik:
Dr. Bernd Ottermann vom Bezirksklinikum Straubing. Auf Anfrage räumt
Ottermann ein, im Jahre 2000 ein Gutachten im Fall K. angefertigt zu haben.
Der Pfarrer hatte im Jahr 1999 zwei Buben in Viechtach sexuell missbraucht.
Das Gutachten Ottermanns diente der Richterin am Amtsgericht Viechtach dazu,
den Strafbefehl zu begründen – die Strafe lautete damals auf zwölf Monate,
drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Ottermann will sich zu dem Gutachten nicht äußern, er sagt nur soviel: „Ich habe damals klar und
deutlich gemacht, dass ein Einsatz in der Jugendseelsorge für Herrn K. auf
keinen Fall mehr in Frage kommen darf”, so der Experte. Von diesem
Gutachten hat bislang im Bistum noch keiner gesprochen, obwohl es sich
hierbei tatsächlich um ein juristisch verwertbares Gutachten handelte.
Gerichtssprecher Quentin sagt, auf dieses Gutachten fußte auch das
Kontaktverbot für K.: „In der Bewährungsauflage heißt es, während der Dauer
der Bewährungszeit ist es dem Verurteilten in keiner Weise gestattet, in der
Jugendseelsorge und in der Jugendarbeit tätig zu werden”, so Quentin. Nach
Ablauf der Bewährungszeit, kurz vor dem Einsatz in Riekofen fragte man in
Viechtach nach. Quentin: „Man hat der Richterin, die den Strafbefehl erlassen
hat, telefonisch die Frage gestellt, ob K. jetzt ewig in einem Altenheim
arbeiten muss”.
Er arbeitete da noch in Sünching. „Kann er nicht wieder in die Seelsorge?”,
habe man die Richterin 2004 gefragt. Die hat laut Quentin folgendes
geantwortet: „Unter Aufsicht ist es denkbar, dass er wieder in einer Gemeinde
tätig ist, aber eine Jugendarbeit darf dabei keinesfalls in Betracht kommen”.
Das wäre auch folgerichtig, weil der Richterin ja das Gutachten Ottermanns
vorlag. Das Bistum indes behauptet, die Richterin habe keine Bedenken gehabt.
Zudem, so argumentiert das Bistum, hätte das Amtsgericht ja ansonsten ein
weiteres Kontaktverbot mit Jugendlichen verhängt. Doch auch das ist nicht
richtig.
Der Justizsprecher stellt klar: „Die Auflagen enden mit der Bewährungszeit.
Danach hatte die Richterin keine Möglichkeit mehr, Maßnahmen zu verhängen”.
In der Bewährungszeit bestand für K. aber ein Kontaktverbot mit Jugendlichen
– rückfällig hat er in dieser Zeit also gar nicht werden können. Warum das
Bistum Regensburg mit K. geradezu feinfühlig umgegangen ist, kann man
angesichts der Personalführung von Bischof Gerhard Ludwig schwer
nachvollziehen. So strafte er einst den Ruhestands-Pfarrer Siegfried Felber
mit einer Rentenkürzung von 600 Euro, weil er eine Predigt auf einer
ökomenischen Hochzeit gehalten hatte. Einen Kinderschänder rehabilitierte er
dagegen.
Christian
Eckl
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